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Gelände und Flugplätze für Motorschirme

"Traumhafte" Start- und Landeplätze in Frankreich und Deutschland unterscheiden sich ganz einfach: die in Frankreich kann man photografieren - Start- und Landeplätze für Motorschirme in Deutschland bleiben bisher leider oft ein Traum.

Fluggelände in der Haute Normandie, (c) by Francis Cormon www.photo-paramoteur.com

Wenn uns Motorschirmflieger und mot. HG eines eint, dann wohl unsere unglückliche Situation "zwischen den Stühlen". Als motorisierten Luftfahrern ist uns durch das Luftrecht zwar einerseits quasi ein "Flugplatzzwang" für Start und Landung auferlegt, andererseits sind wir auf den existenten Flugplätzen, selbst dann, wenn diese eine UL-Zulassung haben sollten, aufgrund der Eigenheiten unserer Luftsportgeräte oft nicht willkommen. Alle bewegt uns daher immer wieder das Problem, "wo und unter welchen Bedingungen kann ich legal starten und landen?". Auch der an sich als frei garantierte Luftraum (§ 1 LuftVG) hat speziell für uns Motorschirmflieger eben doch recht schnell "Schranken", wenn wir bei vielleicht glücklich vorhandenem Startplatz uns dann nicht wirklich "fortbewegen" können, weil ein offizieller Landeplatz in für unsere Fluggeräte erreichbarer Nähe ebenso schwer zu finden ist oder wir dort nicht wirklich willkommen sind. Sowohl in die Luft kommen, als auch echtes "Streckenfliegen" wird so schnell zur echten "Herausforderung" und beeinträchtigt ggf. schnell die Freude am so fleißig erworbenen Schein und dem teuer bezahlten Fluggerät - denn ursprünglich war beides ja eigentlich zum Fliegen gedacht.

Antworten auf diese grundlegende Problematik haben 3 Ansatzpunkte:

- Zulassung eines eigenen Platzes nach § 6 oder § 25 LuftVG

- Nutzung vorhandener Plätze nach § 6 und § 25 LuftVG (wobei es für uns "echte Ultraleichte" ggf. schon schwierig ist, eine UL-Platzzulassung von § 6-Plätzen in Erfahrung zu bringen oder überhaupt Kenntnis von Plätzen nach § 25 zu erhalten - und selbst wenn beides geschafft ist, heißt das leider noch lange nicht, daß man wirklich dort fliegen darf, weil entweder einer schlicht "nicht mag" oder die Zulassung namentlich oder anzahlsmäßig begrenzt ist)

- den sog. "Flugplatzzwang" bzw. dessen momentane Auslegung/Umsetzung und dessen praktische Konsequenzen für unser Fliegen, zu hinterfragen, ihn ggf. nicht als unveränderlichen Fakt zu akzeptieren, sondern stattdessen an einer praxisorientierten Verbesserung bzw. geänderten Umsetzung zu arbeiten

Neben der Sicherheit sieht der DMSV diese Geländeproblematik als einen der Kernbereiche seiner künftigen Tätigkeit an und wird im Sinne der Piloten auch über alle 3 vorstehend genannten Ansatzpunkte an dieser Problematik arbeiten:

- Der DMSV unterstützt bei der Zulassung eigener Plätze nach § 6 und § 25, u.a. durch die Erstellung von Geländegutachten zur Beurteilung von deren Eignung zwecks Einreichung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Zuge des Antragsverfahrens

- Der DMSV versucht zentral Informationen zu vorhandenen Plätzen und deren Nutzbarkeit zu sammeln und sich dort im Sinne unseres Sportes auch konkret für deren Nutzbarkeit einzusetzen und diese ggf. zu unterstützen

- Der DMSV arbeitet an eigenen Modellen zur luftrechtlichen Entschärfung des Flugplatzzwanges bzw. für dessen praxisorientierte Umsetzung und unterstützt, dort, wo er dies als sinnvoll und realisierbar erachtet, ggf. auch entsprechende Initiativen anderer Verbände. Auch unterschiedliche "Wege" sind dabei u.E. nach nicht schlecht, denn ggf. erhöht man ja durchaus seine Chancen, wenn man mehrere Alternativen probiert. Letztlich ist hier aus unserer Sicht nicht entscheidend, wer den richtigen Weg findet, sondern daß er gefunden wird. "Profitieren" würden so oder so immer Alle. Unser frischer "Drive" und einige neue Ideen geben uns da jedenfalls Hoffnung.

Der DMSV ist bereits dabei zugängliche Informationen und Erfahrungen zu Flugplätzen und Fluggeländen bundesweit zusammenzutragen. Letztlich sind wir dabei auch auf die Unterstützung durch Piloten, Vereine, Flugplätze und Platzhalter angewiesen. Als "Oberfläche" werden wir dabei Google Earth nutzen. Vorerst ist nur eine Testversion zugänglich, wobei Bayern und Baden-Würrtemberg schon etwa so aussehen, wie wir uns das, geeignet ergänzt mit Piloteninformationen zur Nutzung für Motorschirme und mot. G, für die Zukunft vorstellen. Einfach mal testweise reinklicken und ggf. eigene Informationen beisteuern.


(Download)

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