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Die Fluggeräte

Der DMSV ist Verband der Motorschirmflieger und motorisierten Hängegleiterpiloten. Grundlage der Ausübung unseres Sports sind also 2 verschiedene Fluggeräte:

Motorschirme und motorisierte Hängegleiter. Letztere werden häufig auch als fußstartfähige Ultraleichtflugzeuge bezeichnet, obwohl diese Kategorie begrifflich dann natürlich eigentlich auch die Motorschirme umfassen würde.

Link zum von uns maßgeblich mitgestalteten WIKIPEDIA-Motorschirm-Artikel Link zur Übersicht motorisierter Hängegleiter bei A. Laumer

Beide Fluggeräte gehören in Deutschland -> zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte und werden aufgrund des Motors luftrechtlich den Ultraleichtflugzeugen zugeordnet.

Abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen, handelt es sich bei beiden Systemen ganz überwiegend um sog. leichte Luftsportgeräte, d.h. "ein- und zweisitzige Luftsportgeräte ohne oder mit einem nicht fest mit dem Luftfahrzeug verbundenen Motor und mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät" (LuftVZO § 1 Abs. 4). Diese sind in Deutschland von einer Zulassungspflicht befreit. Dennoch müssen sie natürlich bestimmten Bauvorschriften für Luftfahrtgerät entsprechen und dürfen keine Merkmale oder Eigenschaften aufweisen, die einen sicheren Betrieb beinträchtigen. Hierfür ist grundsätzlich der Hersteller zuständig, der die Erfüllung dieser Lufttüchtigkeitsforderungen sowie die Einhaltung der Lärmemissionsgrenzen vor Auslieferung des ersten Gerätes in einer Musterprüfung durch eine hierfür vom LBA zugelassenen Püfstelle nachzuweisen hat. Das erfolgreiche Durchlaufen der Prüfung dokumentiert eine Bescheinigung. Solche sind z.B. das sog. DULV-GÜSI und ab Juni 2007 geichwertig das DMSV-GÜSI der DMSV-Musterprüfstelle. Diese Bescheinigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch bei uns nichtzulassungspflichtigen leichten Luftsportgeräten gemeinhin immer noch als "Zulassung" bezeichnet.

Welche Schirm-Motor-Kombinationen und welche HG-Motor-Kombinationen DULV-eingetragen sind und damit als Kombinationen grundsätzlich bereits früher zugelassen oder nun eben mustergeprüft sind, kann man diesen Listen entnehmen:

  • Musterlisten Motorschirme

  • Musterlisten Motorschirm-Trikes

  • Übersicht Fußstart-UL

  • Achtung: Auch wenn eine Geräte-Kombination in diesen Listen auftaucht, heißt das eigentlich nur, daß die Kombination in der hierfür exakt dokumentierten Zusammensetzung so bereits einmal auf vorschriftsgemäßen "sicheren" und "leisen" Flugbetrieb getestet wurde und grundsätzlich so auch in Deutschland "akzepztabel" ist/wäre. Es heißt grundsätzlich nicht, daß sich jeder diese Kombination so oder ähnlich deshalb selbst nach Belieben zusammenstückeln dürfte, weil dazu u.a. noch der wichtige Begriff der sog. "Stückprüfung" ins Spiel kommt.

    Einige weitere Informationen zu Motorschirmen finden sich hier, bei WIKIPEDIA - (warum sollten wir uns auch wiederholen ?) und zu den "leichten", grundsätzlich fußstartfähigen motorisierten Hängegleitern findet sich auf der informativen Seite von Alois Laumer z.B. auch eine schöne Typenzusammenstellung.

    Zur Kategorisierung von Gleit- und Motorschirmen

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