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Ein Motorschirm ist i.w.S. ein mit Motor ausgerüstetes Gleitsegel. Heute wird darunter allerdings gemeinhin speziell ein mit Rucksackmotor oder Trike ("Rucksackmotor mit Rädern") ausgerüsteter Gleitschirm verstanden. Motorschirme sind Luftsportgeräte und mit den für diese typischen luftrechtlichen Problemen konfrontiert. Schon im deutschsprachigen Raum unterliegen sie so beispielsweise zur Zeit geräte- und länderabhängig unterschiedlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen: In Deutschland gelten sie aufgrund des Motors nicht mehr als Gleitschirm, sondern als Ultraleichtflugzeug. In Österreich werden Motorschirme demgegenüber grundsätzlich als motorisierte Paragleiter (Gleitschirme) und eben nicht als Ultraleichtflugzeug angesehen. In der Schweiz schließlich sind Motorschirme bisher generell nicht zugelassen.
Erste Motorschirmflüge erfolgten bereits 1964, allerdings nicht mit Gleitschirm, sondern mit Flächenfallschirm: Am 01. Oktober 1964 war von Jalbert die Anmeldung seines kasten- bzw. matratzenförmigen mehrzelligen Fallschirmkonzeptes (Parafoil) erfolgt, dessen Prinzip allen heutigen Gleitschirmen und Sportfallschirmen zugrundeliegt, und noch im selben Jahr flog eine erste motorisierte Version von Nicolaides.
Durch den Motor wird der Gleitschirm auch in ebenem Gelände fuß- bzw. rollstartfähig und kann anschließend auch ohne dynamische Aufwinde oder Thermik längere Zeit in der Luft bleiben. Die Motorleistung wird beim Flug im Wesentlichen in Steigen umgesetzt, während für die Geschwindigkeit grundsätzlich weiter der konstruktionsbedingte Geschwindigkeitsbereich des verwendeten Gleitschirms verantwortlich bleibt. "Gasgeben" macht den Schirm also nicht schneller, sondern führt zu Steigen.
Im englischen Sprachraum werden Motorschirme entweder als Powered paraglider (PPG) oder Powered parachute (PPC) bezeichnet. Diese Unterscheidung erfolgt aber offenbar nicht primär nach der Art des verwendeten Gleitsegels - allenfalls noch historisch bedingt -, sondern danach, ob es sich um einen Fußstart-Motorschirm oder einen rollstartfähigen Motorschirm handelt. Ein Motorschirm mit Rucksackmotor wäre demnach ein PPG, ein Motorschirmtrike ein PPC.
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